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Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte. |
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a) Es wird gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe
eine etwa vereinbarte Beschaffenheit hat bzw. frei von Sachmängeln
ist. Das heißt, dass die Ware sich für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung eignet oder sich für die gewöhnliche
Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der
gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach Art der Sache und/oder
der Ankündigung von uns bzw. des Herstellers erwarten kann.
Eigenschaften der Ware nach unseren Angaben, der Kennzeichnung oder
der Werbung gehören gegenüber Unternehmern nur dann zur vereinbarten
Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben, durch uns
schriftlich bestätigt oder in der Auftragsbestätigung gekennzeichnet
ist.
b) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne des §
343 HGB, so gilt § 377 HGB.
c) Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre für Neuware. Die
Dauer der Gewährleistung beträgt 1 Jahr für Gebrauchtware, wenn der
Kunde Verbraucher ist. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist
ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist. Die Gewährleistung
beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. § 478 BGB bleibt
unberührt.
d) Im Falle eines Mangels haben Sie nach Ihrer Wahl zunächst die
gesetzlichen Ansprüche aus Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder
Nachlieferung). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben
Sie darüber hinaus das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder des
Rücktritts und Anspruch auf Schadensersatz und Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen.
Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit
unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Der Rücktritt ist
ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.